CONRO Containermanufaktur GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 47
28197 Bremen
+49 (0) 421 / 52199-0
mail@conro-group.de
CONRO Containermanufaktur GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.hs-container.de und wurde am 12.06.2025 erstellt.
Unser Unternehmen liefert Container sowie Mobil-Raumlösungen für jeden Einsatz- und Bedarfszweck. Einen Container mieten/kaufen Sie nahe Hamburg in verschiedenen Ausführungen. Nach Eingang einer Anfrage durch das Anfrageformular wird diese per E-Mail an uns übermittelt und von einem Mitarbeiter bearbeitet. Wir legen großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung unserer Website, um allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Mit Hilfe der folgenden Methode hat CONRO Containermanufaktur GmbH die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Ole Jacobskötter
Ludwig-Erhard-Str. 47
28197, Bremen
+49 4105 67612-0
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Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
+49 4105 67612-0
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